Kosten der Psychotherapie.
Privat Versicherte
auch Beamtenbeihilfe & Freie Heilfürsorge
- In der Regel übernehmen die privaten Kassen sowie die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie. Welche Anzahl an Sitzungen erstattet wird und in welcher Höhe hängt von Ihrem jeweiligen Versicherungstarif ab.
- Bitte informieren Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung und lassen sich die für eine Psychotherapie erforderlichen Formulare zusenden.
- Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Versicherte
- Da ich als privat niedergelassene Psychotherapeutin in freier Praxis arbeite, kann keine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.
- Es ist eine Beantragung der Kostenübernahme nach dem Kostenerstattungsverfahren bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung möglich.
- Weiterführende Informationen zu Ihren Rechten und dem Vorgehen finden Sie hier: https://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen.
Selbstzahler*innen
- Sollten Sie sich dazu entscheiden, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen, orientiert sich das Honorar an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Hier finden Sie einen Überblick zu den entstehenden Kosten (PDF)