Kosten der Psychotherapie.

Privat Versicherte


auch Beamtenbeihilfe & Freie Heilfürsorge

  • In der Regel übernehmen die privaten Kassen sowie die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie. Welche Anzahl an Sitzungen erstattet wird und in welcher Höhe hängt von Ihrem jeweiligen Versicherungstarif ab.
  • Bitte informieren Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung und lassen sich die für eine Psychotherapie erforderlichen Formulare zusenden.
  • Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte


  • Da ich als privat niedergelassene Psychotherapeutin in freier Praxis arbeite, kann keine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.
  • Es ist eine Beantragung der Kostenübernahme nach dem Kostenerstattungsverfahren bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung möglich.
  • Weiterführende Informationen zu Ihren Rechten und dem Vorgehen finden Sie hier: https://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen.

Selbstzahler*innen


  • Sollten Sie sich dazu entscheiden, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen, orientiert sich das Honorar an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).